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Standortregeln

Industriepark Weinheim Standortordnung – Kurzfassung

Wir im Industriepark Weinheim (IPW) legen großen Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes.

Diese Verhaltensregeln gelten für alle Personen im IPW. Bei Verstößen können Sanktionen ausgesprochen werden, insbesondere Werksverbot oder Einfahrtsverbot (Hausrecht).

1. Werk-/Brandschutz

  • Der Werk-/Brandschutz (WB) ist im IPW für Sicherheit, Ordnung und Brandschutz sowie für die Durchsetzung des Hausrechts zuständig.
  • Den Anweisungen des WB ist immer Folge zu leisten.
  • Der WB ist ermächtigt, jederzeit Werks- und Besucherausweise zu prüfen, sowie stichprobenartige und anlassbezogene Fahrzeug-, Personen und Taschenkontrollen durchzuführen.
  • Nicht angemeldete Waren, Material, Werkzeuge, IT-Geräte etc. können bis zur Klärung der Mitnahmeberechtigung vom WB einbehalten werden. Auch Geräte, mit denen unerlaubt fotografiert wurde, können einbehalten werden.

2. Zutritt zum IPW

  • Der Zutritt in den IPW erfolgt nur mit einem persönlichen, gültigen Werksausweis oder Besucherausweis.
  • Der Ausweis ist sichtbar zu tragen und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
  • Alle Besucher müssen von einem berechtigten Ansprechpartner im IPW angemeldet werden und einen gültigen Lichtbildausweis bei der Besucheranmeldung vorzeigen.
  • Der Aufenthalt betriebsfremder Personen im IPW ist nur zu dem angemeldeten Zweck und bis zu dessen Erledigung gestattet.
  • Einfahrtberechtigte Besucher erhalten zusätzlich einen Einfahrtsschein. Dieser ist im KFZ sichtbar zu hinterlegen.
  • Betriebsfremde Personen unter 16 Jahren dürfen sich nur im Beisein eines Aufsichtspflichtigen im IPW aufhalten.
  • Mit Ausnahme von Therapie-, Blinden- und Diensthunden ist die Mitnahme von Tieren verboten. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Erlaubnis erteilt werden.
  • Das Fotografieren und Filmen ist im IPW verboten. Ausnahmen kann der WB im Außenbereich oder der jeweilige Besitzer in seinem Gebäude gestatten.
  • Die Mitnahme von Waffen, Sprengkörpern und anderer gefährlicher Gegenstände ist verboten. Ausnahmen müssen vom Leiter WB oder dessen Vertreter schriftlich genehmigt werden.

3. Melde- und Mitwirkungspflicht

  • Bei allen Verletzungen ist sofort Erste Hilfe zu leisten und ein Notruf abzusetzen.
  • Gefahren sind sofort zu melden. Dies gilt insbesondere für Brände, Stoffaustritt (Flüssigkeit, Gas, Dampf) und Unfälle.
  • Alle Vorkommnisse, die auf eine Straftat hindeuten, sind zu melden (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung).
  • Alle außergewöhnlichen Ereignisse wie z.B. Feuer, Rauch- oder Geruchsentwicklung, Boden-, Wasser- oder Luftverunreinigungen sind sofort dem Werk-/Brandschutz zu melden.
  • Fundsachen sind beim WB oder beim Sicherheitspersonal an den Toren abzugeben.
  • Arbeiten von Fremdfirmen an Werktagen zwischen 18:00 und 06:00 Uhr sowie an Sa, So und Feiertagen sind meldepflichtig.

4. Verkehr

  • Im IPW gelten die Regeln der StVO und StVZO. Alle Fahrzeuge müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden.
  • Es ist stets mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h, in manchen Sektoren jedoch 10 km/h. Gabelstapler dürfen im IPW maximal 10 km/h fahren.
  • Ausdrücklich, aber nicht abschließend, sind im IPW Inliner, Rollschuhe, Skateboards und ähnliche Fortbewegungsmittel/Sportgeräte verboten.
  • Fußgängerüberwege sind auch ohne ausdrückliche Beschilderung bevorrechtigt.
  • Markierte Wege für Fußgänger und Radfahrer sind von diesen zu benutzen.
  • Beim Überqueren von Gleisen ist Vorsicht geboten, insbesondere für Radfahrer.
  • Die Ablenkung durch elektronische Medien während der Fahrt ist nicht erlaubt, insbesondere ist dabei die Nutzung von Handys oder ähnlichen Geräten ohne Freisprecheinrichtung verboten.
  • Verkehrs- oder regelwidrig abgestellte Fahrzeuge können durch den WB festgesetzt (Parkkralle) oder abgeschleppt werden. Die entstehenden Kosten werden in Rechnung gestellt.
  • Fahrräder, die nicht mehr benutzt werden, sind aus dem IPW zu entfernen. Fahrräder, die offensichtlich dauerhaft nicht mehr genutzt werden, können kostenpflichtig vom WB entfernt werden.
  • Zugänge und Zufahrten zu Notfalleinrichtungen, Flucht- und Rettungswege, energietechnische und infrastrukturellen Einrichtungen (z.B. Elektrostationen, Brunnen, Heizzentralen etc.) sowie Ladezonen für Be- und Entladung sind immer freizuhalten. E-Load-Parkplätze dürfen nur für die Dauer des Ladevorgangs benutzt werden.

5. Genehmigungspflichtige Arbeiten

  • Abfälle dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Berechtigten entsorgt werden. Abwässer dürfen nur mit Erlaubnis entsorgt werden. Das Getrennt-Kanal-Systems (gelb=Abwasser / blau=Regenwasser) ist zu berücksichtigen. 
  • Der Einsatz von Drohnen ist nur mit Erlaubnis zulässig.
  • Alle Aufgrabungen unterliegen der Genehmigungspflicht.
  • Jegliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, den IPW-Standortfrieden zu beeinträchtigen, sind zu unterlassen.

6. Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz

  • Gefährliche Arbeiten dürfen nur mit Erlaubnis ausgeführt werden.
  • Infrastrukturelle Betriebseinrichtungen, etwa Kanäle, Pumpeinrichtungen, Rohrbrücken, Energiestationen sowie auch Dächer dürfen nur von Berechtigten betreten werden.
  • Bei Arbeiten in Höhe und bei Absturzgefahr sind Absturzsicherungen zu nutzen.
  • Das Betreten von Gefahrenbereichen (z.B. unter schwebenden Lasten) und das Entfernen/Umgehen von Sicherheitseinrichtungen ist verboten.
  • Machen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort über Flucht- und Rettungswege sowie Sammelplätze kundig.
  • Rauchen, der Gebrauch sämtlicher Arten elektrischer Zigaretten, Feuer und offenes Licht sind im IPW untersagt – auch in Fahrzeugen. Rauchen ist nur in ausgeschilderten Raucherbereichen gestattet.
  • Im IPW besteht ein grundsätzliches Alkoholverbot und ein striktes Drogenverbot.

7. Haftungsausschluss

  • Der IPW-Eigentümer und dessen Mieter haften nicht für Schäden, soweit diese von Besuchern bzw. Fremdfirmen verschuldet sind oder wegen Nichtbeachtung der Verhaltensregeln des IPW oder der Anordnungen des WB entstanden sind. Für die Haftung eines Besuchers bzw. einer Fremdfirma gelten vertragliche und gesetzliche Regeln.

Stand Oktober 2023

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Mobil: 06201 / 80-112     ·     Festnetz: 112

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